Vom SR 2007 angenommene Wahlordnung der Schülervertretung der KGS Hambergen in veränderter Fassung
(Bestätigt durch den SR am 9.11.2011).
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1.
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Jede/r Schüler/in aus der Schule ab der 8. Klasse ist wählbar. (Empfehlung der SV!) |
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2.
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Ab der 7. Klasse ist eine Vorbereitungszeit, für Schüler die in den Schulvorstand gewählt werden wollen, nötig. |
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3.
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Bewerbungen für den Schulvorstand sind spätestens sieben Tage vor der Wahl abzugeben. |
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4.
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In den Schulvorstand gewählt werden 4 Mitglieder und 4 Vertreter. (Anzahl kann sich in Abhängigkeit der Schulgröße ändern!) |
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5.
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Bewerbung für den Schulvorstand sind schriftlich/per Mail beim SV- Team abzugeben. - Foto - Beschreibung der eigenen Person - Eigene Einschätzung / Begründung zur Mitarbeit |
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6.
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Jede/r Schüler/in sollte zuverlässig, ernst zunehmend und pflichtbewusst sein. |
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7.
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Jede/r Kandidat/in soll sich vor dem Schülerrat vorstellen. Er/Sie sollte darstellen warum er/sie für den Schulvorstand geeignet sei. |
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8.
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Jedes Schulvorstandsmitglied hat dem SV- Team nach jeder Schulvorstandssitzung in einem kurzem Treffen Bericht zu erstatten. |
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9.
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Wahl: Wenn es sich anbietet, ist eine Information (im SR) durch die Klassensprecher als Rückmeldung aus der Klasse (die Klasse wählt ihre Favoriten) ausreichend, um so die Mitglieder des Schulvorstands und deren Vertreter zu ermitteln. Auf (rechtzeitigem) Antrag kann die Wahl geheim auf vorgefertigten Zetteln des SV-Teams durchgeführt werden. Die Wahl wird von der SV organisiert. |
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10.
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Die Schulvorstandsmitglieder sind verpflichtet sich um die Vertretung zu kümmern, wenn dies nicht so ist tritt Punkt 11. in Kraft. |
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11.
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Wenn einer der gewählte Person in einer der Schulvorstandssitzungen unentschuldigt fehlt, rückt der Vertreter automatisch auf. |